Toyota
Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. Die Fahrzeugklasse wird von der Toyota Corolla Liftback ersetzt. Zur Verwendung: Fahrzeuge
TOYOTA COROLLA Kompakt (_E9_)TOYOTA COROLLA Schrägheck (_E9_) Zur Verwendung:TOYOTA
Die Fahrzeugkennzeichnung ist folgende: Zur Verwendung: Fahrzeuge
FahrzeugeSUPRA (MA70) Zur Verwendung:Fahrzeuge
TOYOTA COROLLA Schräghecklimousine (_E9_) TOYOTA COROLLA Liftback (_E9_) TOYOTA CELICA (ST16_) TOYOTA CELICA Schräghecklimousine (T16) Zur Verwendung: TOYOTA
FahrzeugeCorolla Compact (_E9_)FahrzeugeKorolla Liftback (_E9_)FahrzeugeCELICA (ST16_)FahrzeugeCELICA Hatchback (T16) Zur Verwendung:Fahrzeuge
Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugklasse 1 nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Zur Verwendung: Fahrzeuge
Fahrzeuge4 Läufer (_N130) Zur Verwendung:Fahrzeuge
Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugklasse 1 nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugklasse II nicht mehr als zwei Fahrzeuge zugeordnet werden. Zur Verwendung: Fahrzeuge
Fahrzeuge4 Läufer (_N130)FahrzeugeLAND CRUISER 90 (_J9_) Zur Verwendung:Fahrzeuge